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Frequently Asked Questions

1. Warum ist die EXAA eine Abwicklungsstelle?

Um in Österreich eine Energie-Börse betreiben zu können ist eine Warenbörsen-Konzession des BMWA notwendig. Die Wiener Börse verfügt über eine solche Konzession. Aus diesem Grund wurde ein Kooperationsmodell entwickelt, in dem die Wiener Börse die EXAA beauftragt, im Sinne einer Abwicklungsstelle nach § 26 Abs. 3 Börsegesetz, als selbständiger Rechtsträger den Handel mit Energie durchzuführen.

2. Wer sind die Shareholder der EXAA?

Hier finden Sie die derzeitigen Shareholder der EXAA.

3. Braucht Österreich eine eigene Energiebörse?

Natürlich stellt sich immer wieder die Frage: „Wie viele Strombörsen braucht Europa?“. Die EXAA ist eine Börse für den österreichischen Markt. Dies zeigt sich, da bei den an der EXAA ermittelten Market Clearing Preisen die österreichische Erzeugungsstruktur ihren Niederschlag findet. Außerdem möchte die EXAA auch kleineren EVU und Stadtwerken einen Zugang zum liberalisierten Markt über die Börse ermöglichen.

4. Ist die EXAA der Central Counterpart?

Die EXAA übernimmt das Central Counterparty Risk für die finanzielle Abwicklung. Dabei fungiert die EXAA als neutraler Marktorganisator sowie als Risikomanager für die EXAA-Handelsteilnehmer.

5. Welches Handelssystem verwendet die EXAA?

Für die EXAA wurde von smart technologies GmbH ein völlig internetbasierendes EDV-Handelssystem und Abwicklungsystem entwickelt. Durch die einfache Internet-Oberfläche, die auch von nicht versierten Stromhändlern einfach und übersichtlich zu bedienen ist, soll den „neuen“ Marktteilnehmern einerseits die Eintrittsbarriere in dieses neue Genre genommen werden, und andererseits ein möglichst kostengünstiger Handelsplatz geschaffen werden. Durch die schnellen und unbürokratischen Adaptionen von smart technologies konnte eine schnelle, flexible und effiziente österreichische Energiebörse erst ermöglicht werden. Da die Produktentwicklung direkt vor Ort ist, können notwendige Änderungen rasch identifiziert und dem Systembetreiber mitgeteilt werden.

6. Was passiert bei finanziellem Ausfall eines Börsemitgliedes?

Kann das Börsemitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden seine bei der EXAA hinterlegten Sicherheiten für die notwendigen Zahlungen herangezogen. Das Risk-Management der EXAA garantiert, dass jedes Börsemitglied immer genügend Sicherheiten hinterlegt hat.

7. Warum verwendet die EXAA ein Auktionssystem?

Durch das eingesetzte „Double-Auction Bidding“-Konzept erfolgt eine Bündelung von Angebot und Nachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt. Durch das geschlossene Orderbuch besteht eine Minimierung der Möglichkeit der Marktbeeinflussung. Daher handelt es sich beim Auktionsprinzip um ein kostengünstiges und einfaches System.

8. Welche Hard- und Software brauche ich?

Beim EXAA-Handelssystem handelt es sich um ein rein internet-basierendes Spotmarktsystem. Aus diesem Grund ist keine spezielle Hardware notwendig (keine Smart-Card). Die einzige Notwendigkeit ist eine entsprechender Internet-Browser: Microsoft Explorer Version 5.x.

9. Wie sicher ist die Datenübertragung?

Durch die Internetanbindung entstehen keine zusätzlichen Kosten, wobei durch die implementierten Firewalls und eine Certification Authority (CA) ein Zutritt für Nichtberechtigte unterbunden wird.

10. Was ist die Mindesthandelsmenge?

Die Mindesthandelsmenge beträgt 0,1 MWh/h. Ab dieser Menge können Preise im Intervall (Tick Size) von 0.01 EUR Schritten und Mengen in 0.1 MWh Schritten eingegeben werden.

11. Wann findet bei der EXAA die Auktion statt?

Die Auktion der EXAA findet jeden Börsetag um 10.15 Uhr statt.

12. Bis wann können Orders geändert werden?

Laut derzeitig gültigen Handelsbedingungen kann ein Gebot an jedem Börsetag zwischen 8.00 und 10.12 Uhr eingegeben bzw. geändert werden.

13. Warum gibt es die Möglichkeit Step& Linear Orders einzugeben?

Das EXAA Handelssystem ermöglicht neben linearen und Market Orders auch Step-Orders einzugeben. Step Orders sind stufige Buy und Sell Orders, die mit einem oder mehreren Preislimits eingegeben werden. Diese Art der Ordereingabe ermöglicht den Handelsteilnehmern, sowohl Preis als auch Menge genau zu fixieren.

14. Wie sehe ich ob meine Order in der Datenbank der EXAA gespeichert ist?

Die elektronisch über Internet übermittelten Orders sind rechtswirksam zugegangen, wenn die Orders vom Handelssystem (der Datenbank) angenommen wurden und von dort abrufbar sind. Orders, die ins Handelssystem eingetragen sind, aber noch nicht an die Datenbank übermittelt wurden, sind in kursiv dargestellt. Sind die Orders in der Datenbank der EXAA abgespeichert, werden sie „fett“ dargestellt.

15. In welchen Regelzonen ist der Handel an der EXAA möglich?

Die Liefergebiete der EXAA sind die drei österreichischen Handelszonen (APG, TIWAG und VKW) sowie vier Regelzonen in Deutschland nämlich die transpower, Amprion, EnBW und 50Hertz. Der Handel an der EXAA ist in allen sieben Lieferzonen möglich.

16. Ist die EXAA eine Bilanzgruppe?

Da die EXAA als Central Counter Part nur in Geschäfte zwischen Börsemitgliedern eintritt, kann in der Bilanzgruppe der EXAA nie Ausgleichsenergie anfallen. Aus diesem Grund bildet die EXAA eine spezielle Bilanzgruppe. Dies bedeutet, dass die EXAA keine Clearing-Fee an die Bilanzgruppenkoordinatoren entrichten muss.

17. Wenn ich als Handelsteilnehmer in Österreich kein BGV bin, schickt dann mein BGV die Fahrpläne zur Verrechnungsstelle?

Prinzipiell übermittelt die EXAA für alle an der EXAA getätigten Geschäfte die Fahrpläne an die Bilanzgruppenkoordinatoren (=Verrechnungsstellen). Gleichzeitig übermittelt die EXAA auch dieselben Fahrpläne an die jeweiligen Bilanzgruppenverantwortlichen, welche zu Kontrollzwecken die Fahrpläne nochmals die Bilanzgruppenkoordinatoren senden. Bei unterschiedlichen Fahrplänen ist immer die von der EXAA angemeldete Version.

18. Warum hat die EXAA eine Bilanzgruppe in jeder Regelzone?

Die EXAA  in allen drei österreichischen Regelzonen tätig. Je nach Orderlage können sich dadurch regelzonen-übergreifende Fahrpläne ergeben, für die laut Marktregeln nur eine 1:1 Anmeldung zulässig ist. Aus diesem Grund hat die EXAA in jeder Regelzone eine eigene spezielle Bilanzgruppe eingerichtet. Weiters hat die EXAA auch in der transpower, Amprion, EnBW und 50Hertz Zone einen Bilanzkreis gegründet. D.h. EXAA Handelsteilnehmer können in allen sieben Regelzonen Orders abgeben.

19. Was passiert bei physischem Ausfall eines Börsemitgliedes?

Prinzipiell wird die physische Erfüllung der an der EXAA getätigten Geschäfte von den Verrechnungsstellen überprüft. Dies bedeutet, dass bei Nichterfüllung der EXAA-Geschäfte der jeweilige Handelsteilnehmer Ausgleichsenergie bezieht bzw. liefert und für diese Leistung von den Verrechnungsstellen belastet bzw. gutgeschrieben bekommt.

20. Welche Konten benötige ich bei der finanziellen Abwicklungsstelle?

Prinzipiell muss jedes Börsemitglied bei der finanziellen Abwicklungsstelle ein Depot zur Hinterlegung der Sicherheiten eröffnen. Zusätzlich kann das Börsemitglied auch das Verrechnungskonto bei der finanziellen Abwicklungsstelle eröffnen – es genügt aber eine österreichische Bankverbindung für Einziehaufträge mit garantierter Valuta (Handeltag+3).

21. Kann ich dasselbe Sicherheiten-Depotkonto für die APCS und die EXAA verwenden?

Da es sich um getrennte Institutionen handelt, müssen bei der finanziellen Abwicklungsstelle getrennte Depotkonten für die APCS und die EXAA geführt werden.

22. Wie werden die Sicherheiten berechnet?

Die Berechnung der Sicherheiten erfolgt getrennt nach Eigenhandels- und Kundenkonten. Dabei erfolgt eine Saldierung der Umsätze innerhalb einer Kontenkategorie, wobei die saldierten Umsätze + Umsatzschwankungen die Sicherheiten je Kontenkategorie ergeben. Die gesamte Sicherheitenanforderung ergibt sich dann aus der Addition der Sicherheitenerfordernisse je Kontenkategorie.

23. Wie und wann erhalte ich die tägliche Information über die finanzielle Abwicklung und wie viel Sicherheiten ich hinterlegen muss?

Sämtliche Informationen über die Ausnutzung der Sicherheiten pro Kontenkategorie,  Kontostand, etc. erhalten alle Handelsteilnehmer ab 8.30 Uhr am nächsten Handelstag über den Internetzugang der OeKB. Die Handelsteilnehmer müssen sich dabei mit einem gesonderten Passwort in die Web-Applikation der OeKB einloggen und sich über den Ausnutzungsgrad der Sicherheiten informieren. Zusätzlich müssen die Rechnungen getrennt für Kauf- und Verkaufgeschäfte sowie für die Gebühren von den Handelsteilnehmern ausgedruckt werden.

24. Warum muss ich als Händler eine Registrierungs-Fee bezahlen?

Die Gebühren für die Börsehändler betragen pro Kalenderjahr 100 EUR. Der Grund für diese Registrierungs-Fee ist, dass einerseits Börsemitglieder nur jene Händler nominieren, die tatsächlich handeln und andererseits die EXAA immer informiert ist, bei welchem Börsemitglied  welcher Händler angestellt ist.

25. Welche Gebühren fallen beim Strom Spotmarkt an?

Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt 10 000 EUR.  Jährlich fällte eine fixe Geschäftsgebühr von 7 500 EUR und eine varibale, gestaffelte Geschäftsgebühr  von 25 EUR pro jährlich gehandelter GWh an.  Die  variable Geschäftsgebühr beträgt jedoch maximal
 7 500 EUR. Diese jährliche Gebühr enthält die Führung je eines Eigenhandels- und eines Kundenkontos für eine Regelzone. Zusätzlich wird noch eine Transaktionsgebühr von 0.075 EUR/MWh verrechnet. Nähere Informationen...

26. Was ist ein CO2 Zertifikat?

Mit der Zuweisung eines Emissionszertifikates, das wir der Einfachheit halber als CO2 Zertifikat bezeichnen, berechtigt ein EU-Mitgliedsstaat den Betreiber eines Industriebetriebes in dessen Land eine Tonne Kohlendioxyd bzw. eine entsprechende Menge eines anderen Treibhausgases mit gleichem Erderwärmungspotential auszustoßen.

 

27. Was benötigt man für den Handel mit CO2 Zertifikaten?

Neben der Registrierung als Marktteilnehmer für den CO2 Handel an der EXAA ist die Existenz eines Kontos bei einer der europäischen Registerstellen, die die CO2 Zertifikate verwalten, notwendig.

28. Welche Produkte werden am CO2 Markt gehandelt?

Gehandelt werden derzeit CO2 Zertifikate der zweiten Periode 2008 bis 2012.

29. Wann werden CO2 Produkte gehandelt?

Derzeit wird einmal wöchentlich jeden Dienstag um 14:00 eine Auktion durchgeführt.

30. Was kostet der Handel mit CO2 Zertifikaten?

Um möglichst vielen Unternehmen eine Teilnahme zu ermöglichen ist die EXAA bemüht die Kosten zur Handelsteilnahme so gering wie möglich zu halten. Seit Jahresbeginn 2008 haben wir ein neues und attraktives Gebührenmodell eingeführt:
- Keine Betrittsgebühr
- Keine jährliche Fixgebühr
- Kein fixes Sicherheitendepot
- Keine Kontogebühren
- Minimale Transaktionsgebühr
- 2 € cent (0,02 €) je gehandelter Tonne

31. Werden auch Produkte der zweiten Zuteilungsperiode 2008-2012 am CO2 Markt der EXAA gehandelt?

Ja! Seit 31. April 2008.

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