Bilanzgruppenmitglied - unmittelbar
Marktteilnehmer, die mit einem Bilanzgruppenverantwortlichen einen Vertrag über die Organisation
und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie
entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, sind unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder.
