Elektrizitätsunternehmen
Eine natürliche oder juristische Person oder eine Erwerbsgesellschaft, die in Gewinnabsicht von den
Funktionen der Erzeugung, der Übertragung, der Verteilung, der Lieferung oder des Kaufs von
elektrischer Energie mindestens eine wahrnimmt und die kommerzielle, technische oder
wartungsbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen wahrnimmt, mit Ausnahme der
Endverbraucher.
