Netzzutrittsentgelt
Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen
abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung
eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden
sind.
