Reservehaltung
Vorhalten von Kraftwerksleistung und Energie zur jederzeit gesicherten Bereitstellung von
elektrischer Energie innerhalb eines elektrizitätswirtschaftlichen Systems, wobei die dafür
vorgehaltene Leistung sowie Energie nicht im Rahmen der planmäßigen Bedarfsdeckung eingesetzt
werden darf [Entwurf: ÖNORM M 7102].
