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D: Regierung will Atom-Vereinbarung veröffentlichen

Berlin, 09.09.2010

Die Bundesregierung will die bisher unter Verschluss gehaltene Vereinbarung mit den Atomkonzernen in Kürze offenlegen. "Natürlich wird das demnächst öffentlich gemacht", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert der "Financial Times Deutschland". Das Papier werde zunächst den Koalitionsfraktionen von Union und FDP zugeleitet und anschließend veröffentlicht.

"Wer die Eckpunktevereinbarung liest, wird sehen, dass im öffentlichen Interesse gehandelt worden ist", sagte Seibert. Zuvor hatten SPD, Grüne und Linke die sofortige Veröffentlichung der wenige Stunden nach der Entscheidung über längere Atomlaufzeiten unterzeichneten Vereinbarung verlangt. In dem Papier sollen die Einzelheiten zur Abschöpfung der erwarteten Zusatzgewinne geregelt sein. Im Schnitt sollen die Meiler 12 Jahre länger laufen und die Konzerne im Gegenzug dafür rund 30 Milliarden Euro zahlen.

AKW-Betreiber denken weiter an Klage

Die Energiekonzerne drohen trotz der Grundsatzeinigung mit der Bundesregierung über die geplante Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus der AKW-Laufzeitverlängerung weiter mit einer Klage gegen die Kernbrennstoffsteuer. In dem Reuters am 9. September vorliegenden Vertrags-Eckpunkten heißt es, die AKW-Betreiber hätten "erhebliche Zweifel an (der) rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer". Sie behielten sich deshalb schon aus aktienrechtlichen Gründen und unabhängig von dem geplanten Vertrag rechtliche Schritte gegen die Erhebung der Steuer vor.

Die Steuer soll von 2011 bis 2016 erhoben werden und dem Bund jährlich rund 2,3 Milliarden Euro einbringen. Anschließend will die Regierung bei den vier Konzernen einen "Förderbetrag" eintreiben. Er soll in einen Fonds fließen, der zum Ausbau Erneuerbarer Energien genutzt werden soll. Als Vorausleistung in den Fonds sollen die Energieunternehmen bereits 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro zahlen und von 2013 bis 2016 jeweils 200 Millionen Euro.

Allerdings sollen sich diese Vorausleistung den Eckpunkten zufolge verringern, wenn die Einnahmen aus der Steuer die vorgesehenen 2,3 Milliarden Euro überschreiten. Die von 2011 bis 2016 insgesamt gezahlten Vorausleistungen werden zudem auf die Förderbeiträge der Jahre 2017 bis 2022 in jeweils gleichen jährlichen Raten angerechnet.

Ab 2017 soll der Förderbeitrag neun Euro pro Megawattstunde Strom betragen, wie aus dem Vertragsentwurf weiter hervorgeht. Allerdings wird er in den folgenden Jahren dynamisch ausgestaltet und an die Entwicklung sowohl der Inflationsrate als auch des Strompreises gekoppelt. Dadurch soll eine einigermaßen gleichbleibende Quote sichergestellt werden, die der Staat von den Zusatzgewinnen abschöpft. Der Vertragsentwurf sieht außerdem vor, dass diese Anpassungsregeln 2019 überprüft werden. Dabei sollen auch sämtliche Kosten der Energieversorger in die Betrachtung einbezogen werden.

Quelle: APA/dpa

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