Download
Regelwerk für die Teilnahme am Spotmarkt CO2
Umweltbörsen benötigen für Ihre Geschäftstätigkeit eine Konzession als
Warenbörse.
Die Wiener Börse AG als Träger einer Warenkonzession hat 2001 die EXAA als Abwicklungsstelle
für den Handel mit Energie und 2004 als Abwicklungsstelle für Umweltprodukte beauftragt. Damit
gelten für alle operativen Geschäftstätigkeiten (Zulassung, Handel, Gebühren...) die aktuellen
Bestimmungen der Wiener Börse AG. Im Regelwerk sind die Einzelbereiche des Börsehandels im Detail
bestimmt und bilden somit die rechtliche Grundlage für die verschiedensten Geschäftsaktivitäten an
der EXAA.
